Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die Ronald Reisener (Tessera Reach) erbringt, sowie für alle daraus resultierenden Verträge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Leistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und sonstigen geschäftlich handelnden Kunden im Sinne von § 14 BGB erbracht.
Gegenstand der Leistungen sind technische Analyse-, Entwicklungs-, Beratungs- und Umsetzungstätigkeiten gemäß individueller Vereinbarung. Die genaue Leistungsbeschreibung, der zeitliche Rahmen und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Die Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder medizinische Beratung dar. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht garantiert. Der Auftraggeber bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen selbst verantwortlich.
Angebote von Tessera Reach sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Auftraggeber oder durch beiderseitige Bestätigung der Vereinbarung in Textform (E-Mail genügt).
Die Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Projekten mit einem Volumen ab 10.000 Euro netto kann eine Anzahlung von bis zu 30 Prozent vereinbart werden, die mit Auftragsbestätigung fällig wird.
Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nur auf gesonderte Anforderung und gegen zusätzliche Vergütung erbracht.
Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der vereinbarten Termine.
Die im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnisse (Dokumente, Code, Schaltpläne, Firmware etc.) werden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung zur Nutzung durch den Auftraggeber für den vereinbarten Zweck überlassen.
Urheberrechte und Nutzungsrechte Dritter (etwa an verwendeten Bibliotheken oder Entwicklungstools) bleiben unberührt. Eine Weiterlizenzierung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Beide Vertragspartner verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden geschäftlichen und technischen Informationen Stillschweigen zu wahren, soweit diese nicht öffentlich bekannt sind. Diese Verpflichtung besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
Ich hafte unbeschränkt: (a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (c) bei Arglist; (d) im Umfang einer von mir übernommenen Garantie; (e) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich — außer in den Fällen des vorstehenden Absatzes — nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für das betroffene Projekt, mindestens 50.000 Euro.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Regelungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche sowie zugunsten meiner Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit ihnen nicht verbunden.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertragsverhältnis ist Dresden, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.